Das Wohngeld steigt zum 1. Januar 2025
Liebe Mieterinnen und Mieter,
zu Beginn des Jahres 2025 wird das Wohngeld angepasst und um 15 Prozent erhöht. Davon werden rund zwei Millionen Haushalte in Deutschland profitieren.
Bereits 2023, nach der großen Wohngeldreform, hat sich der Kreis der berechtigten Haushalte auch in Dortmund erhöht. Prüfen Sie daher auch zum 1. Januar 2025, ob Sie zu den wohngelderechtigten Haushalten gehören, auch wenn dies bislang nicht der Fall war.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die sich auf das Thema Wohngeld und Wohngeld-Plus beziehen. Vom Wohngeldrechner bis hin zu aktuellen Meldungen und nützlichen Links.
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Es dient der Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Mietzuschuss für Mieter*innen einer Wohnung oder für Bewohner*innen eines Heimes. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Wohngeld kann jede Person beantragen, die zur Miete wohnt und deren gesamtes monatliches Haushaltseinkommen (Zusammengerechnetes Einkommen aller, die gemeinsam in einer Wohnung leben) unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Auch bei Rentner*innen können, wenn sie ein geringes Einkommen haben, Ansprüche auf Wohngeld geprüft werden.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wer alles berechtigt ist, erklärt z. B. das Land NRW auf seiner Wohngeldseite.
Wohngeld gibt es nur auf Antrag: Wer in Dortmund wohnt, stellt diesen Antrag bei der Wohngeldstelle beim Amt für Wohnen der Stadt Dortmund. Dort finden Sie auch zahlreiche Erklärungen und weiterführende Informationen.
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